Hallo Beo-II
kurze Frage. Du bist doch auch ein Debitismus-Experte.
Besitz vs Eigentum
Wenn in der Definition die Annahme:" der Mensch wäre sich selbst Eigentümer" gilt und ich dir das widerlege...
was bleibt dann noch von einer Urschuld???
das wäre dann ja fast treuhänderisch :)
zum Einstieg...
wäre der Mensch Eigentümer, dann hätte er auch das Recht...
:)
gruss
HG