also würde der kreditzins fehlen, wenn die geschäftsbank / die zentralbank ihn nicht vollständig zurückführt oder ein notwendiger folgekredit ausfällt. wobei ich bei letzterem dennoch von einer sich ständigen zwangsläufigen erhöhung der kreditsumme ausgehe, deren nachweis ich erstmal schuldig bleibe.
Feststellung:
Sobald ein Sparer hinzukommt, reduziert sich die Geldsumme M1, und es bedarf neuer Kredite in Höhe des Sparvolumens UND der Guthabenverzinsung
dann heißt das aber nichts anderes, dass der zins eben doch fehlt - und zwar guthabenseitig oder präzise sparerseitig und es irgendeines dritten bedarfs, der diesen als kredit aufnimmt, was absolut nicht gegen die argumentation des nicht-mitschaffenden zinses spricht ;)
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