politische Reform, Kreditgeld

Geschrieben von tar am 29.07.2010 12:52:39:

Ja, eine Gemeinschaft bestimmter Art oder Qualität. Du darfst es aber auch Wertegemeinschaft, Gesellschaft oder Bürgerverein nennen, wenn es dir lieber ist. Ich bin da nicht begriffsstutzig - mir geht es an dieser Stelle nur um die beschrieben Zusammenhänge.

Das ist schon klar - nur wird es reichlich nebulös, wenn man die ganze Zeit von einem sogenannten gemeinschaftlichen Zusammenhalt ausgeht, mit gemeinschaftlichen Interessen in gemeinschaftlicher Solidarität usw.

Wenn das doch alles erst staatlicherseits erzwungen werden will - und damit einer Vorfinanzierung von bestimmten Investoren bedarf, usw.

Gemeinschaften schaffen etwas gemein(sam) - in diesem Fall das gemeinsame physische und ideelle Staatseigentum (Umwelt, Infrastruktur etc.), die Gesetzgebung, das Rechtswesen, das Währungssystem, die Exekutivorgane, und einiges mehr.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinschaft#Grenzen_der_Vergemeinschaftung

Die Regierung (Exekutive) ist eben nicht der alleinige Verwalter des Gemeinschaftseigentums der Bürger - die Verwaltungskompetenzen sind aufgeteilt : Die höchsten Richter (Judikative) des Landes verwalten und entwickeln das Rechtswesen, und die Zentralbanker ("Monetative") verwalten und entwickeln das Währungssystem. Jeder dieser drei Staatsorgane hat seinen eigenen Arbeitsbereich, und keiner kann, dem Gesetz nach, den anderen reinpfuschen. Ja sogar, die Regierung muss teilweise umzusetzen, was die Richter oder die ZBanker beschließen, zumindest so in der Monetative.

Und dann ist da noch der Staatspräsident und natürlich das Parlament (Legislative), das die übrigen installiert und kontrolliert.

Das hängt doch alles von der Regierung ab.
Wer schreibt die Gesetze, dem die Judikative Folge leisten muss? Die Regierung - mittlerweile nur noch Lobbyisten, die die Regierung abzeichnet! Darüber hinaus ernennt sie Richter und Henker und schreibt dann schonmal nette Briefe, wenn ihr was nicht passt (wurde mittlerweile von der Webseite der CDU gelöscht! rofl...).
Glaubst du denn ernsthaft, der Weber würde heute ohne seinen ehemaligen Studenden Asmussen bei der EZB sitzen?
Und wer ist denn bitte gerade von wem zum Bundespräsident ernannt worden und wodurch zeichnet sich das Wahlverfahren aus? Durch gemeinschaftliche Gemeinschaftlichkeit einer völlig unabhängigen Wahl? Ich darf doch bitten!

Mach doch bitte endlich mal die Augen auf, Beo! :(

Ja sicher, wir brauchen auch eine Reform des politischen Systems, und andere Reformen, wie z.B. eine Bodenrecht-Reform, Erbschaftsrecht-Reform, Patentrecht-Reform, Reform des Betriebsverfassungsgesetzes usw.. Im Moment diskutieren wir aber nur das Währungssystem.

Reform des politischen Systems? Wie sähe die aus?

Du kannst weiterhin für deine Leistungen beliebige Gegenleistungen mit deinen Geschäftspartnern vereinbaren, sofern sie legal sind - z.B. ein Sack Kartoffeln, Rheingold Gutscheine, einmal Aaschlecken usw..

Ich möchte mir einer "Forderung auf Vollgeld" bezahlen - und nun? Wie ist das mit Vollgeld vereinbar? Ist das dann einfach kein Geld? Wird es nur begrifflich umdefiniert? Wo ist dann der Unterschied zu heute, wenn man auch das weiterhin zur ZAHLUNG verwenden kann?

Der Unterschied ist der, dass in der Monetative die Mindestreserve auf "M1 - M0" 100% beträgt ... d.h. M0* = (M1 - M0) = (M1)/2. Hinzu kommt in der Monetative, dass die ZB keinerlei Kredite, außer u.E. direkt an den Staat/Regierung vergibt. Durch diese Maßnahmen bekommt die ZB die volle und effektive Kontrolle über die momentan umlaufende Geldmenge/Kaufkraft (M1), und damit auch über die Preisniveau'entwicklung in der Realwirtschaft.

*) Geldmenge M0 = ZBGuthaben der Banken + Bargeld der Banken (vgl. Geldbasis = M0 + Bargeld der Nichtbanken)

Ich habe hier irgendwelches Eigentum (es muss ja nichtmal ZBG sein!), verleihe das an Bärbel und lass mir das quittieren. Bärbel zerkloppt dieses Eigentum mittlerweile zu Kleinholz (oder kauf mit dem Bargeld ein oder wasweißich). Dann geh ich zu Rolf und bezahle mit der Quittung, weil Zitat: "Du kannst weiterhin für deine Leistungen beliebige Gegenleistungen mit deinen Geschäftspartnern vereinbaren, sofern sie legal sind - z.B. ein Sack Kartoffeln, Rheingold Gutscheine, einmal Aaschlecken usw...".

Das ist weder Vollgeld, noch volle und effektive Kontrolle.

Ist es nicht so, dass es bei jedem Warengeldsystem (bei Vollgeld sei "die Ware" halt ZBG) zwangsläufig(!) zu zusätzlichem Kreditgeld kommen wird?

Die Bürger haben auch gar keine andere Wahl, als ihr Geld den heutigen Banken "anzuvertrauen"; denn wo bekämen sie Bargeld her !?

Von denselbigen.

Sie müssen dafür aber ein Bankkonto besitzen, und ein Guthaben oder Kredit darauf.

Müsste mal nachfragen, ob man nicht auch ohne Konto Kredit bekäme (sprich Sofortauszahlung) - aber ist das eigentlich wichtig?

Aus der Diskussion mit Squeezy damals ist auch noch hervorgangen, dass es völlig Wurst ist, ob die GB Fristentransformation betreiben (worauf ja das Vollgeldkonzept ebenfalls basiert), da es so oder so die GB "umhaut", da insgesamt ständig Sicherheiten entzogen werden (und damit wiedermal Vollgeld verunmöglicht wird).

Mal sehen, ob ich das gedanklich noch zusammen bekomme - poste das evtl. mal im Laufe des Tages.

Gruß erstmal!

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