innerhalb der wohnung

Geschrieben von thomas_heuer am 28.07.2010 11:43:30:


Hallo Thomas,

nochmal zur Klarstellung: Ich kann das fragliche Zimmer direkt vom Flur aus betreten und muss nicht erst durch die Wohnung? Dann ist wenigstens aus brandschutzrechtlicher Überlegung schon mal zu prüfen, inwiefern es sich hier um zwei Nutzungseinheiten handelt. Sind die Voraussetzungen für einen Daueraufenthaltsraum erfüllt? Lichte Raumhöhe, Belichtung, Belüftung? Als was ist das Ding baurechtlich genehmigt?

Ein Grundriß zur besseren Beurteilung wäre hilfreich.

Gruß

Grek 1


Hallo Grek!
Es gibt gemeinsame Haustüren (großes Einfamilienhaus), aber es führt nur eine Treppe zur ersten Etage, dort ist dann die abschließbare Wohnungstür. Hier gibt es dann vom Flur erreichbar die drei Zimmer (inklusive des zukünftig vom Vermieter beanspruchten Raums) und die Küche, also eine Wohnung. Toilette ist eine Etage tiefer. Der Vermieter muss also durch die Wohnungstür gehen und bekommt die komplette Privatspähre mit
MFG Thomas


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